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Gerichtsfall: Räderdieb verriet sich durch sein privates Facebook-Konto

Ein 25-jähriger Mann aus dem Raum Aarau stahl an verschiedenen Orten komplette Radsätze aus Tiefgaragen, um sie zu verhökern.

Radsätze im Wert von rund 50’000 Franken stahl ein heute 25-jähriger Mann aus dem Raum Aarau zwischen November 2018 und März 2019 aus Tiefgaragen und Einstellhallen im halben Kanton. Diese versuchte er später zu verkaufen. Deswegen musste sich der Mann wegen gewerbsmässigem Diebstahl und Hausfriedensbruch vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten.

Während der polizeilichen Einvernahme war der 25-Jährige nicht in allen der neun Fälle, die ihm angelastet werden, geständig. An der Gerichtsverhandlung konnte er sich nicht mehr im Detail an alles erinnern und sagte mehrmals: «Wenn es in der Anklageschrift steht, wird es wohl schon so gewesen sein», – auch bei den Diebstählen, die er in der Einvernahme abgestritten hatte.

In finanzielle Notlage geraten
Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, weshalb er denn überhaupt auf die Idee gekommen sei, Räder zu stehlen und zu verkaufen, gab der Mann an, in einer persönlichen und finanziellen Notlage gewesen zu sein. Als er seine Arbeit verlor und kein Geld mehr hatte, schmissen ihn die Eltern – bei denen er damals noch wohnte – raus. «Ich war am Ende. Ich wusste, dass ich irgendwie Geld verdienen muss und dachte mehrmals an Suizid.»

Radsätze zu klauen sei ihm spontan und aus seiner Affinität zu Autos in den Sinn gekommen. Er habe gedacht, dass er so einfach an Geld kommen könnte. «Ein, zwei Mal war das dann auch der Fall.» Mit Geld im Sack wurde er dann auch zu Hause wieder aufgenommen. Den Eltern erzählte er, er habe einen Job mit wöchentlicher Entlöhnung gefunden.

Diebesgut auf Facebook verhökert
Um an die Räder zu kommen, ist er in nicht abgeschlossene Einstellhallen und Tiefgaragen gefahren und hat dort die Radsätze von den Park feldern geklaut. An die Adressen kam der Täter teilweise durch Facebook- Marketplace. Er schrieb Personen, die ihre Felgen verkaufen wollten, mit seinem privaten Facebook- Profil an und gaukelte Kaufinteresse vor. Als er die Adresse dann zwecks Besichtigungstermin erhielt, brach er den Kontakt ab, fuhr irgendwann vorbei und nahm die Radsätze mit. Später bot er sie auf derselben Plattform mit seinem Profil zum Kauf an. Anlässlich einer Hausdurchsuchung nach seiner Festnahme im März 2019 konnten mehrere Radsätze sichergestellt und den Eigentümern zurückgegeben werden.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten mit zwei Jahren Bewährung und einer Busse von 1000 Franken. Einem Geschädigten muss er für die nicht mehr auffindbaren Radsätze rund 5000 Franken zahlen.