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Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) werden im Jahr 2023 folgende Grabplätze aufgehoben:

Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1996 bis 1997
Kindergräber aus den Jahren 1997

Falls die Urnen oder privaten Grabsteine vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2023 an die Bauverwaltung, 062 737 51 70 oder bauverwaltung@oberentfelden.ch, wenden. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Urnen und Grabsteine in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt.

Oberentfelden, 14. Oktober 2022
Die Bauverwaltung