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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 1. November 2021 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am6. Dezember 2021):

  1. Der Zusatzkredit für die umfassende Innensanierung der Liegenschaft Hammer 1 von 1’150’000 Franken inkl. 7,7%MwSt. wird bewilligt.
  2. Die Kreditabrechnung «Halden 2, Teilsanierung» wird genehmigt.
  3. Die Kreditabrechnung «Milchgasse, Pflegeheim Golatti, Sofortmassnahmen» wird genehmigt.
  4. Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder des Stadtrats ab 1. Januar 2022:

    4.1 Die Pensen der Mitglieder des Stadtrats werden wie folgt festgesetzt:
    Stadtpräsidium 100%
    Vize-Stadtpräsidium 33 1⁄3%
    Mitglieder Stadtrat 33 1⁄3%

    4.2 Die jährlichen Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats werden wie folgt festgesetzt:
    Stadtpräsidium 232’500 Franken
    Vize-Stadtpräsidium 75’000 Franken
    Mitglieder Stadtrat 70’000 Franken

    4.3 In die unter Ziffer 4.2 genannten Beträge wird eine allfällige, dem städtischen Personal auf den 1. Januar 2022 und später gewährte generelle Gehaltserhöhung ebenfalls jeweils laufend eingebaut.

    4.4 Dem Stadtpräsidiumwird eine jährliche Spesenpauschale von 10’000 Franken für persönliche Aufwendungen im Rahmen der amtlichen Tätigkeit ausgerichtet. Der Stadtrat wirdbeauftragt, festzulegen, welche Aufwendungen mit dieser Spesenpauschale abgegolten sind. Die nebenamtlichen Mitglieder des Stadtrates rechnen die Spesen nach effektivem Aufwand ab.

    4.5 Für dieTeilnahme an Sitzungen in stadträtlichen oder einwohnerrätlichen Kommissionen, Kommissionender Ortsbürgergemeinde sowie für die Sitzungendes Einwohnerrates wird allen Mitgliedern des Stadtrates kein zusätzliches Sitzungsgeld ausgerichtet.

    4.6 Sämtliche Entschädigungen (inkl. Sitzungsgelder), welche die Mitglieder des Stadtrates (inkl. Stadtpräsidium) aus Mandaten in Gesellschaften, Stiftungen, einfachen Gesellschaften sowie in den Gemeindeverbänden gemäss Beteiligungsspiegel und Tabelle «Haftung zu Gunsten von Verbänden und Gesellschaften » im Jahresbericht der Stadt Aarau erhalten, sind vollumfänglich der Stadt abzuliefern.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendumergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation imAmtsblatt vom 4. November 2021.