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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Schlossrued
Schlossrued
Eggschwilstrasse (Spitzmatt, Rothänsel) Verbot für Lastwagen und Verbot für Gesellschaftswagen (Zubringerdienst gestattet)
Voranzeige zu Verbot (ca. 170 Meter vor Verbot, Wendemöglichkeit vorhanden) auf dem Gemeindegebiet von Schmiedrued

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation, vom 5. November 2021 bis 6. Dezember 2021, beim Gemeinderat Schlossrued einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinde Schlossrued