Vorlage Nr. S-0174626 – (Neubau Unterwerk)
Vorlage Nr. S-0174623 – (Neubau Transformatorenstation)
Betroffene Gemeinde: 5000 Aarau
Gesuchstellerin: Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG
Ort: Parzelle Nr. 7229, Koordinaten 2644935 / 1249568
Gegenstand: Das Plangenehmigungsverfahren PGV.0228 hat den Neubau des Unterwerks Aarau (inkl. neuer Transformatorenstation) und – damit einhergehend – diverse Kabelumlegungen (16 kV, 110 kV und 132 kV) und Einschlaufungen zum Gegenstand. Die entsprechenden Vorlagen wurden im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 17. Dezember 2020 publiziert und lagen für dreissig Tage zur öffentlichen Einsichtnahme in Aarau auf. Gleiches gilt für eine Projektänderung, welche im Amtsblatt vom 25. August 2021 publiziert wurde.
Die vorliegend publizierte Projektänderung im Plangenehmigungsverfahren PGV.0228 betrifft die Vorlagen Neubau des Unterwerks Aarau (S-0174626 [Ersatz S-148200]) sowie die neue Transformatorenstation (S-0174623), welche im neuen Unterwerk Aarau integriert wird. Die Projektänderung trägt den von den Einsprechern im Plangenehmigungsverfahren PGV.0228 vorgebrachten Anliegen und Bedenken Rechnung. Insbesondere sind die folgenden Änderungen vorgesehen:
S-0174626
– Reduktion der östlichen Gebäudehöhe
– Verzicht auf öffentlichen Bereich
– Änderung der Nutzung der Räume im Obergeschoss (Leitstelle, Besucherraum und Terrasse)
– Dachflächen (extensive Begrünung sowie Bestückung mit PV-Anlagen)
– Beschriftung (keine Beleuchtung)
– Schallreflexionsverhinderungsmassnahmen
– Änderung der Umgebungsgestaltung
S-0174623
– Änderungen imZusammenhangmit den geänderten Gebäudeabmessungen des neuen Unterwerks Aarau
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711).
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 16. August 2022 bis 15. September 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:
• Stadtbüro des Städtischen Rathauses, Stadtbauamt Rathausgasse 1, 5000 Aarau
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist, d.h. bis spätestens am15. September 2022,mit eingeschriebenem Brief beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Einsprache erheben.Wer keine Einsprache erhebt, ist vomweiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG). Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 16f Abs. 2 EleG). Die betroffene/n Gemeinde/n kann/können ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache wahren (Art. 16f Abs. 3 EleG).
Mit der rechtskräftigen Genehmigung des Projekts ist endgültig über alle Planelemente einschliesslich der enteignungsrechtlichen Einsprachen entschieden (Art. 16h Abs. 1 EleG). Soweit eine gütliche Einigung über Begehren um Ausdehnung der Enteignung und/oder geforderte Enteignungsentschädigungenmit der Gesuchstellerin nichtmöglich ist,wird anschliessend an das Plangenehmigungsverfahren das Einigungs- und Schätzungsverfahren vor der Eidgenössischen Schätzungskommission durchgeführt (Art. 45 Abs. 1 EleG bzw. Art. 34 EntG).
Enteignung: Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Wird durch die Enteignung inMiet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davonMitteilung zumachen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 EntG).
Aarau, 8. August 2022
Namens des Bundesamts für Energie BFE,
Sektion Elektrizitäts- und Wasserecht
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung für Baubewilligungen