Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl vom 25. September 2022 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 (1. Wahlgang); 1 Mitglied der Finanzkommission/ Angemeldete Kandidaten/Kandidatinnen / Keine Anmeldungen / Nachmeldefrist

Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurden folgende Kandidaten/Kandidatinnen angemeldet:

  • Keine

Hinweis:
Im ersten Wahlgang können alle wählbaren Stimmberechtigten der Gemeinde Schöftland als Kandidatin/Kandidat gültige Stimmen erhalten ( 30 GPR). Sind weniger oder gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können ( 30a GPR).
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (30a GPR).
Für allenfalls noch zu vergebende Sitze (d.h. wenn innert der Nachmeldefrist keine Kandidatur eingeht) ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (30a GPR). Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. am Dienstag, 23. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebseite (www.schoeftland.ch) heruntergeladen werden.

Schöftland, 15. August 2022
Wahlbüro