Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Gemeinde Biberstein; Erlass einer Planungszone durch den Gemeinderat auf den Parzellen 644 und 1849 im Gebiet Bärehoger
  1. Gestützt auf Art. 27 RPG i.V. mit 29 BauG beschloss der Gemeinderat am 8. August 2022 über die Parzellen 644 und 1849 eine Planungszone zu erlassen.
  2. Der Beschluss des Gemeinderates, der Situationsplan sowie die übrigen Akten liegen vom 19. August bis zum 19. September 2022 bei der Gemeindekanzlei zu den üblichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf.
  3. Innerhalb der Planungszone dürfen keine Vorkehren getroffen werden, welche die Verwirklichung des Zwecks der für diese beiden Grundstücke erforderlichen separaten Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung erschweren. Bewilligungen für Bauten dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass sie der Verwirklichung der neuen Pläne oder Vorschriften nicht im Wege stehen (29 Abs. 1 und 2 BauG).
  4. Gegen diesen Beschluss kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Der Einsprache kommt keine aufschiebende Wirkung zu (29 Abs. 3, 3. Satz BauG).
  5. Die Publikation des Erlasses der Planungszone erfolgt im Landanzeiger (Publikationsorgan der Gemeinde Biberstein) und im kantonalen Amtsblatt. Den Eigentümern der von der Planungszone erfassten Parzellen wird der Beschluss des Gemeinderates zugestellt.

Biberstein, 15. August 2022
Gemeinderat