Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden gebeten, Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Auch sollten die Hausnummern von der Strasse her ersichtlich sein.
Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,50 m und bei Gehwegen 2,50 m betragen. Hecken und Sträucher sind auf das March zurückzuschneiden.
Besondere Beachtung ist Pflanzen im Bereich von Strasseneinmündungen zu schenken, weil diese die Verkehrsübersicht einengen.
Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden.
Besten Dank.
Bauverwaltung Suhr