Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Parkplatz Friedhof Parzelle Nr. 503 und reformierte Kirche Parzelle Nr. 478, «Parkieren mit Parkscheibe» , Signal 4.18 mit Zusatztext: max. 3 h, Parkieren verboten , Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen Kirchen und Friedhofbesucher, zwei Parkfelder «Reserviert Bauamt»
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 4. November 2022 bis 5. Dezember 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat Gränichen