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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2022 wie folgt veröffentlicht:

Einwohnergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022
  2. Genehmigung eines Zusatzkredits von Fr. 100’000.– für die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
  3. Genehmigung eines Kredits von Fr. 280’0000.– für die Sanierung der Werkleitungen sowie die Erneuerung der Strassenbeleuchtung am Blumenweg
  4. Genehmigung des Budgets 2023 mit einem unveränderten Steuerfuss von 122%

Ortsbürgergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022
  2. Genehmigung des Budgets 2023
  3. Zustimmung zur Begründung eines ausschliesslichen und alleinigen Benützungsrechts zugunsten der Musikgesellschaft Teufenthal-Unterkulm für die «Musikhütte Teufenthal», LIG 419, inkl. Parkplätze
  4. Zustimmung zur Begründung eines Durchleitungsvertrags mit der Swiss- gas AG, Zürich, für eine unterirdische Rohrleitungsanlage auf LIG Teufenthal 213 und 480

Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).

Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023