Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2022 wie folgt veröffentlicht:
Einwohnergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022
- Genehmigung eines Zusatzkredits von Fr. 100’000.– für die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
- Genehmigung eines Kredits von Fr. 280’0000.– für die Sanierung der Werkleitungen sowie die Erneuerung der Strassenbeleuchtung am Blumenweg
- Genehmigung des Budgets 2023 mit einem unveränderten Steuerfuss von 122%
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022
- Genehmigung des Budgets 2023
- Zustimmung zur Begründung eines ausschliesslichen und alleinigen Benützungsrechts zugunsten der Musikgesellschaft Teufenthal-Unterkulm für die «Musikhütte Teufenthal», LIG 419, inkl. Parkplätze
- Zustimmung zur Begründung eines Durchleitungsvertrags mit der Swiss- gas AG, Zürich, für eine unterirdische Rohrleitungsanlage auf LIG Teufenthal 213 und 480
Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).
Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023