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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht:


Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2022.
  2. Zusicherung des Ortsbürgerrechts an Herrn Roland Müller.
  3. Genehmigung des Budgets 2023 der Ortsbürgergemeinde.


Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Mai 2022.
  2. Kreditabrechnung
    2.1 Genehmigung der Kreditabrechnung Projektierung und Ausführung der Sanierung der Aussenhülle der Villa Clara.
  3. Verpflichtungskredite
    3.1 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von brutto 490’900 Franken (Kostenstand Juli 2022 / Anteil Kölliken, inkl. MwSt.) für die Sanierung der ARA Region Kölliken.
    3.2 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits für die Sanierung der Schönenwerderstrasse (inkl. Strassenbeleuchtung, Wasser und Abwasser) von 2’675’000 Franken (Kostenstand Juli 2022), abzüglich Beiträge Dritter.
    3.3 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits für die Revision der kommunalen Raumplanung von brutto 500’000 Franken (Kostenstand Juli 2022), abzüglich allfällige Beiträge Dritter.
    3.4 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von brutto 258’000 Franken (Kostenstand Juni 2022), abzüglich Beiträge Dritter, für den Ersatz der Beleuchtung beim Sportplatz Doppelturnhalle.
    3.5 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von brutto 282’000 Franken (Kostenstand Juni 2022), abzüglich Beiträge Dritter, für den Ersatz der Werkhofheizung durch eine Grundwasser-Wärmepumpe.
  4. Ermächtigung des Gemeinderates, für die Gewährleistung der Schulsozialarbeit an der Schule Kölliken im Umfang eines 120%-Pensums einen Leistungsvertrag mit Dritten abzuschliessen oder unter Anpassung des Stellenplans eine entsprechende Stelle bei der Einwohnergemeinde zu schaffen.
  5. Genehmigung des Budgets 2023 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 114%.

Die vorstehenden, referendumsfähigen Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Landanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023

5742 Kölliken, 1. Dezember 2022
Der Gemeinderat