Der Bereich Waldhaus Salamander wird mit Videokameras überwacht. Der Betrieb der Videoüberwachung richtet sich nach dem Reglement zur Videoüberwachung vom 12. September 2022. Kamerastandorte, Überwachungsperimeter und -zeiten, Überwachungszweck und Zuständigkeiten richten sich nach dem Anhang 1 zum Reglement sowie dem Situationsplan Anhang 2 zum Reglement. Die Allgemeinverfügung sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 12. September 2022 samt Anhängen werden während der Auflagefrist vom
16. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023
bei der Gemeindekanzlei Kölliken, während der Öffnungszeiten, zur Einsicht aufgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Landanzeiger an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Kölliken, 5. Dezember 2022
Der Gemeinderat