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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Kölliken
Hauptstrasse 38, 5742 Kölliken

Name der Strasse:
Walkestrasse, Bereich Uerkenbrücke

Art der Verkehrsbeschränkung
Bisher: Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Zubringerdienst bis Sportanlage sowie Landwirtschaft (2.13)

Neu:
Verbot für Motorwagen und Motorr der (2.13)

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt Aargau vom 8.10.2022 bis 7.11.2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Kölliken