Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt
Begegnungszone Konradstrasse
vom 27. Mai bis am 27. Juni 2022
während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesemZusammenhang folgende Verkehrsanordnungen verfügt.
Aarau (Gönhard), Konradstrasse, Zschokkestrasse (von Entfelderstrasse bis Bachstrasse):
– Geschwindigkeitsbegrenzung Begegnungszone 20 km/h
Das Gutachten für die Begegnungszone «Tempo 20» liegtwährend der Einsprachefrist vom 27. Mai bis zum 27. Juni 2022 im Stadtbüro zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.