Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 22. August 2022 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
- Dem obligatorischen Referendum unterstehende Beschlüsse (Referendumsabstimmung am 27. November 2022):
1.1. Der Verpflichtungskredit von 9ʼ000ʼ000 Franken sowie ein Darlehen von maximal 3ʼ000ʼ000 Franken für den Neubau KIFF auf dem Kunath-Areal in der Telli wird bewilligt.
1.2. Der Verpflichtungskredit zur Verstetigung des Arbeitsbereichs Frühe Kindheit mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 778ʼ000 Franken wird bewilligt. - Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 26. September 2022):
2.1. Der Investitionskredit «Optimierung Markthalle» von 772ʼ000 Franken inkl. 7.7% MwSt. für die Planung und Realisierung der Revitalisierung der Markthalle und deren Umgebung wird bewilligt.
2.2. Der Baukredit für die Teilsanierung der MFH Achenbergstrasse 9 und Kirchbergstrasse 18 in der Höhe von 3ʼ005ʼ000 Franken inkl. 7.7% MwSt., zzgl. teuerungsbedingter Mehrkosten wird bewilligt.
2.3. Die Kreditabrechnung «Werkhof, Ersatz Lichtband über Werkhofhalle / Lager» wird genehmigt.
2.4. Die Kreditabrechnung «Werkhof, Erneuerung Fassadenelemente Werkhofhalle» wird genehmigt.
2.5. Die Kreditabrechnung «Fuss- und Radweg Torfeld Nord, Projektierung und Realisierung» wird genehmigt. - Abschliessend gefasste Beschlüsse:
3.1. Als Mitglied der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsperiode 2022–2025 wird Michael Schibli gewählt.
3.2. Die Motion «Färberplatz wird zum Aarauer Lieblingsplatz» wird überwiesen.
3.3. Das Postulat «Neugestaltung Färberplatz ohne Markthalle» wird überwiesen.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 25. August 2022.