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Gestützt auf §26 Abs. 2 Gemeindegesetz und §26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom31. Oktober 2022 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

  1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 5. Dezember 2022):
    1.1. Die Änderung des Reglements über die Nutzung des Öffentlichen Grunds betreffend Plakatierung wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat- 2022.html/1447 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
    1.2. Die Änderung des Reglements über die Nutzung des Öffentlichen Grunds betreffend Kompetenzregelung Gebührenreduktion oder -befreiung wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter https://www.aarau.ch/politik- verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2022.html/1447 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
    1.3. Die Kreditabrechnung «Div. Liegenschaften, Anschluss an das Fernwärmenetz der Eniwa AG, 1. Etappe» wird genehmigt.
    1.4. Die Kreditabrechnung «HeinerichWirri-Strasse 3, Grundsanierung undMieterausbau» wird genehmigt.
    1.5. Die Kreditabrechnung «Kreuzplatz, Instandstellung Tunneleinfahrt bis Gais- Kreisel» wird genehmigt.
    1.6. Die Kreditabrechnung «Dufourstrasse, Kanalisationserneuerung» wird genehmigt.
    1.7. Die Kreditabrechnung «Igelweid, Sanierung, Oberflächenaufwertung» wird genehmigt.
    1.8. Die Kreditabrechnung «Igelweid, Kanalisationserneuerung» wird genehmigt.
    1.9. Die Kreditabrechnung «Neubau 2 Unterflursysteme Altstadt» wird genehmigt.
    1.10. Die Kreditabrechnung «Lerchenweg (Gotthelfstrasse – Brügglifeldweg), Kanalisationserneuerung» wird genehmigt.
  2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
    2.1. Das Postulat «Solarbetriebene Ladestationen auf städtischen Parkplätzen» wird überwiesen.
    2.2. Das Postulat «Entsiegelung von Restflächen» wird überwiesen.
    2.3. Das Postulat «Netto-Null-Strategien für städtische Betriebe, Beteiligungen etc.» wird überwiesen.
    2.4. Das Postulat «Vergünstigtes Carsharing für Firmen» wird nicht überwiesen.
    2.5. Das Postulat «Städtische Gebäude treibhausgasfrei bis 2030» wird überwiesen.
    2.6. Das Postulat «Erneuerbare Wärme für die Altstadt und die Vordere Vorstadt» wird überwiesen.
    2.7. Das Postulat «100 Prozent erneuerbare L sungen beimHeizungsersatz» wird überwiesen.
    2.8. Das Postulat «Städtische Liegenschaften als Keimzellen für Klimaneutralität im Quartier» wird überwiesen.
    2.9. Das Postulat «Gemeinschaftsstrassen während den Sommerferien» wird überwiesen.
    2.10.Das Postulat «Barrierefreie Kommunikation in leicht verständlicher Sprache» wird überwiesen.
    2.11. Die Motion «Kreislaufwirtschaft bei der Verkehrsinfrastruktur» wird in ein Postulat umgewandelt und nicht überwiesen.
    2.12.Die Motion «Nutzungsneutrale städtische Liegenschaften» wird überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendumergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 3. November 2022.