Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2022 veröffentlicht:
- Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022
- Entschädigung Gemeinwirtschaftliche Leistungen an den Forstbetrieb
- Verpflichtungskredit von CHF 76’000 (Anteil Bottenwil) an die ARA Kölliken für das Bauprojekt Ersatz Gebläse, Blockheizkraftwerk, Fällmitteldosierung und Steuerung
- Verpflichtungskredit von CHF 56’000 für die Umrüstung der Leuchtmittel der Strassenbeleuchtung auf LED
- Budget 2023 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 119 %
- Genehmigung Kreditabrechnungen
a) Renovation Gemeindeverwaltung
b) Investitionsbeitrag Sanierung Weiermattstrasse K316
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 19. Dezember 2022
Bottenwil, 14. November 2022
Der Gemeinderat