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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 27. September 2021 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

  1. Dem obligatorischen Referendum unterstehen der Beschluss (Referendumsabstimmung am 28. November 2021): Das Budget 2022der Einwohnergemeinde Aarau wird mit einem Steuerfuss von 97% genehmigt.
  2. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am1. November 2021):
    2.1 Die Kreditabrechnung «Sanierung Schiessanlage Schachen» wird genehmigt.
    2.2 Die Kreditabrechnung «Ersatz Schlauchverlegerfahrzeug» wird genehmigt.
    2.3 Die Kreditabrechnung «Auskleidung Schwimmbad-Sprungbecken»wird genehmigt.
    2.4 Die Kreditabrechnung «Ersatz Klingler Elektrowagen» wird genehmigt.
    2.5 Die Kreditabrechnung «Sanierung Umgebung und Gärten bei diversen Liegenschaften, 2. Etappe» wird genehmigt.
  3. Abschliessend gefasster Beschluss: Vom Politikplan der Einwohnergemeinde für die Jahre 2021–2026 wird Kenntnis genommen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendumergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation imAmtsblatt vom 30. September 2021.