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Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderats betreffend kommunale Sammelstellen.
  2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1’437’795.–, inkl. Mehrwertsteuer (Kostenstand Juni 2022), zulasten der Investitionsrechnung für die Sanierung und Instandhaltung der Regenüberlaufbecken 1 bis 4.
  3. Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026.
  4. Genehmigung des Budgets 2023 der Einwohnergemeinde Buchs. Der Steuerfuss wird für das Jahr 2023 auf 108 % (wie bisher) festgesetzt.

Die Beschlüsse Ziffern 2 und 4 unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 5 der Gemeindeordnung. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Präsidentin des Einwohnerrats verlangt. Bei der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 28. November 2022.

Die Beschlüsse Ziffern 1 und 3 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.

5033 Buchs, 25. Oktober 2022
Der Gemeinderat