- Genehmigung Protokoll vom 19. Mai 2022
- Genehmigung Budget 2023
Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil-Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10 % der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird.
Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden.
Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil, einzureichen.
Ablauf der Referendumsfrist: 31. Oktober 2022
Kreisschule Safenwil-Walterswil
Kreisschulvorstand