Drei Eingaben gegen den Ausbau des Heliports
Die Firma Rose Helicopter AG in Holziken möchten den Heliport umbauen. Die private Flugplatzhalterin sieht den Bau eines neuen Hangars und wenn möglich auch einer Tiefgarage und neuem Helikopterstandplatz nördlich des bestehenden Gebäudes vor. Drei von sechs Nachbarn haben während der Mitwirkung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Eingabe gemacht, bestätigt das BAZL eine Meldung des Regionaljournals Aargau-Solothurn. Mitwirkende und Nachbarn befürchten unter anderem mehr Lärm und mehr Flugbewegungen. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob mit der Anpassung des SIL-Objektblatts die Planungsgrundlage für die Ausbaupläne geschaffen werden soll.
Mehr Bewegungen möglich
Der private Heliport in Holziken besteht seit 45 Jahren und liegt idyllisch versteckt, in der Landwirtschaftszone, zwischen Holziken und Uerkheim. Jährlich kommt es zu rund 300 Flugbewegungen. Ein Start und eine Landung gelten als zwei Flugbewegungen. Ein Überfliegen der Piste in Holziken gilt laut BAZL als zwei Flugbewegungen. Gemäss dem geltenden Betriebsreglement sind in Holziken rund dreimal mehr Flugbewegungen möglich, als zurzeit stattfinden, wie aus dem aktuellen Objektblatt für den Heliport Holziken hervorgeht.
Im Objektblatt werden die künftigen Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich festgelegt. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).
Weniger Lärm, mehr Sicherheit
Mit dem Bau eines neuen Hangars und einem neuem Helikopterstandplatz nördlich des bestehenden Gebäudes, soll einerseits die Lärmsituation im Nahbereich des Heliports verbessert werden, da die Schwebeflüge durch Aufhebung des südlichen Helikopterstandplatzes wegfallen, heisst es im Objektblatt. Zudem soll auch die Sicherheit auf dem Heliport deutlich verbessert werden. Das Bauvorhaben bedingt aber auch eine Erweiterung des Flugplatzperimeters.
Ausserdem ist eine Änderung im Flottenmix vorgesehen. Aufgrund der zunehmend schwierigen Ersatzteilbeschaffung beim bis anhin eingesetzten Helikoptertyp «EC 120B» soll Ersatz angeschafft werden. Vergleichbare Ersatzhelikopter sind jedoch lauter. Aus diesem Grund bedingt die Änderung im Flottenmix eine Anpassung des «Gebiet mit Lärmbelastung», wie aus dem Objektblatt hervorgeht. Die Lärmobergrenze wird aber auch mit den neuen Helikoptern deutlich unterschritten.
Was sagt der Bundesrat?
Die Mitwirkung dauerte bis am 12. April. Der Bundesrat genehmigt jeweils die Änderungsanträge eines Objektblatts und muss sich nun auch mit den drei Eingaben zum Heliport auseinandersetzen. Bis im Sommer soll der Entscheid feststehen. Das Verfahren zum Bauprojekt folgt später. Die Anpassung der Planungsgrundlage (Objektblatt) ist Voraussetzung für das nachfolgende Baubewilligungsverfahren.