«Ein unverzeihliches Präjudiz»
Geht es nach dem Willen der Gemeinde Hirschthal, deren Bevölkerung und der ortsansässigen Investoren, soll die als Landwirtschaftszone ausgewiesene «Neumatte» in eine Gewerbezone umgewandelt werden. Im Juli dieses Jahres hat der Regierungsrat, trotz Opposition in der Vernehmlassung, der Änderung im Richtplan zugestimmt. Nun verlangt Pro Natura vom Grossen Rat, den Antrag der Regierung abzulehnen.
Entstehen sollen an dieser Stelle Erweiterungsmöglichkeiten für drei ortsansässige Firmen. Es ist von 100 neuen Arbeitsplätzen die Rede. Für die Umzonung der 2,48 Hektaren im Siedlungstrenngürtel zwischen Hirschthal und Holziken braucht es einerseits eine überarbeitete Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde, andererseits eine Anpassung im kantonalen Richtplan. Nachdem es 2018 von den Hirschthaler Stimmberechtigten kaum Einwendungen gab, gingen die Meinungen von Parteien und Verbänden anlässlich der Anfang 2020 durchgeführten Vernehmlassung jedoch weit auseinander.
Regierungsrat sagt «ja»
Von Kantonsseite wurde dem Gemeinderat Hirschthal hiernach aufgetragen, die Pläne zu überarbeiten, was dieser auch getan hat. Nicht nur konnte eine zusätzliche Kompensation für den Verlust der Fruchtfolgeflächen erzielt werden, offenbar gelang es mittels Dialog die Kritiker zu besänftigen. Aufgrund dieser Entwicklungen stimmte der Regierungsrat Mitte Juli der Änderung zu. Das Geschäft liegt nun beim Grossen Rat, der das vorläufig letzte Wort hat und bereits im Herbst darüber entscheiden könnte.
Die BNO-Revision auf Gemeindeebene soll noch in diesem Jahr an der Gmeind von den Stimmberechtigten genehmigt werden.
Pro Natura verlangt Ablehnung
Überhaupt nicht einverstanden mit den Umzonungsplänen ist Pro Natura. Deren Präsident Matthias Bettsche findet in einer Mitteilung von dieser Woche klare Worte: «Die Einzonung der Neumatte widerspricht sämtlichen raumplanungsrechtlichen Grundsätzen. Sie ist ein planerischer und politischer Rückfall in die Zeiten vor dem geltenden Raumplanungsrecht.» Siedlungtrenngürtel seien aber wichtig, denn sie wirken der genetischen «Verinselung» der Tierwelt entgegen. Auch diene der Trenngürtel unter anderem der grossräumigen Gliederung der Landschaft, sowie der ökologischen Vernetzung und der Identität der Gemeinden und Agglomerationen, schreibt Pro Natura weiter.
Als Lösung hält es der Verband für angezeigt, dass die Interessen der lokalen Gewerbebetriebe auf anderen Parzellen realisiert werden, die ausserhalb des Siedlungstrenngürtels liegen. Aus der Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat käme relativ klar heraus, dass die Einzonung der Neumatte nicht den Anforderungen des Raumplanungsrechts entspricht und mit der benachbarten Surmatte eine Alternative eigentlich vorhanden wäre.
Pro Natura Aargau bittet den Grossen Rat im Interesse der Landwirtschaft, des haushälterischen Umgangs mit dem Boden, der Landschaft und der einheimischen Flora und Fauna, den Antrag des Regierungsrates zur Reduktion des Siedlungstrenngürtels durch die Einzonung der Neumatte abzulehnen.