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Innert der gesetzlichen Nachmeldefrist von 5 Tagen sind keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden. Es liegen somit für das zu wählende Amt nur so viele Nominationen vor, wie Sitze zu vergeben sind.

In Anwendung von § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro folgende stille Wahl für die Amtsperiode 2022/25vorgenommen:

Finanzkommission
Gautschi Manuela, 1977, von Wolfenschiessen NW und Courtételle JU, Eigerweg 7, FDP, neu

Wahlbeschwerden nach§§66 ff. des GPR sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Unterentfelden, 20. Januar 2022
Das Wahlbüro