Monika Bärtschiger zieht aus der Gemeinde weg und hat deshalb den Rücktritt als Ersatzmitglied des Wahlbüros bekanntgegeben. Die Ersatzwahl wurde festgelegt auf Sonntag, 25. September 2022.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 12. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeindewebseite www.oberentfelden.ch bezogen werden.
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass in einem allfälligen ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wahlbüro Oberentfelden