Gestützt auf § 29 a Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird zur Kenntnis gebracht, dass für die Ersatzwahlen vom 25. September 2022 innert gültiger Frist folgender Kandidat angemeldet wurde:
Finanzkommission (1 Mitglied)
− Maurer Pascal, 1993, von Schmiedrued AG, Im Winkel 215, parteilos, neu
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, wie Sitze zu besetzen sind, wird gemäss § 30 a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens Dienstag, 23. August 2022, 12.00 Uhr, der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (Art. 30 a Abs. 2 GPR).
Die Stimmberechtigten des Wahlkreises können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner auf der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Bürozeiten einsehen (§ 21 d Abs. 2 VGPR).
Moosleerau, 18. August 2022