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«Der Landanzeiger» erst nach den offiziellen Wahlen.
Gestützt auf § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wurde in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Finanzkommission (1 Mitglied)
– Maurer Pascal, 1993, von Schmiedrued AG, Im Winkel 215, parteilos, neu
Allfällige Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.
5054 Moosleerau, 1. September 2022
Wahlbüro