Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2020 wie folgt veröffentlicht:
- Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
- Genehmigung Rechenschaftsbericht und Gemeinderechnungen 2019
- Genehmigung Kreditabrechnungen
3.1 Schmutz- und Meteorwasserleitung Kirchbergstrasse
3.2 Teilsanierung Unternbergstrasse - Zustimmung zum Gemeindevertrag Jurapark, verbunden mit der Genehmigung der jährlichen Folgekosten von Fr. 5.00 pro Einwohner
- Genehmigung der Satzungsänderungen Forstbetrieb Region Aarau
- Genehmigung der Revision Nutzungsplanung Biberstein mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
• Der Legendeneintrag im Bauzonenplan zur Zone W2+ erhält folgende Ergänzung:
(nach § 11 Abs. 3 BNO finden die Grundmasse der W2+ nur bei Grundstücken mit einer Fläche ab 1000 m2 Anwendung)
• § 6, Gestaltungsplanpflicht Bärenhoger:
In Abs. 3 wird Spiegelstrich 6 wie folgt angepasst:
– Schaffung eines vielfältigen Wohnangebotes für verschiedene Zielgruppen.
In Abs. 3 wird ein neuer Spiegelstrich 8 eingefügt:
– Auf die angrenzenden Trockenwiesenstandorte ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Umgebungsgestaltung ist insbesondere im Übergangsbereich so vorzunehmen, dass ihr Wert als Lebensraum nicht beeinträchtigt wird und ungeschmälert erhalten bleibt.
Abs. 4 wird wie folgt geändert:
– Wenn mittels eines städtebaulichen Konzeptes Richtprojektes für die Bebauung und den Freiraum nachgewiesen werden kann, dass die Ziele gemäss Abs. 3 erreicht werden, kann der Gemeinderat auf die Erarbeitung eines Gestaltungsplanes verzichten. Für die Beurteilung der Zielerreichung holt der Gemeinderat ein Fachgutachten ein.
Es wird ein neuer Abs. 5 hinzugefügt:
In diesem Fall darf von den Abweichungen für Arealüberbauungen profitiert werden, sofern die entsprechenden Bedingungen gemäss § 39 Abs. 2 BauV erfüllt sind.
• § 11, Wohnzone W2+:
In Abs. 3 wird der letzte Abschnitt wie folgt geändert:
Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann holt der Gemeinderat zulasten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen ein. Für weitere Nutzungsboni (z.B. § 35 BauV) gilt die Anwendung analog der Arealüberbauung. - Zusicherung des Gemeindebürgerrechts gegen eine Einbürgerungsabgabe von Fr. 1500.00 an Mauro Simotti
Alle vorerwähnten Beschlüsse, mit Ausnahme von Traktandum 7, unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gemäss § 5 der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 12. Oktober 2020 ergriffen werden.
5023 Biberstein, 7. September 2020
Gemeinderat