Führerprüfungen sind ab sofort wieder möglich
Per 11. Mai 2020 hat das Bundesamt für Strassen ASTRA auch weite Teile des Bereichs Führerprüfungen wieder frei gegeben. Damit bietet das Strassenverkehrsamt wieder alle Dienstleistungen an, allerdings begleitet von teilweise umfangreichen Schutzmassnahmen.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesrats zur Lockerung der Coronamassnahmen hat das Bundesamt für Strassen ASTRA entschieden, auch den Bereich der Führerprüfungen wieder frei zu geben. Dieser Entscheid umfasst sowohl theoretische wie auch praktische Führerprüfungen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein umfangreiches Schutzkonzept besteht. Der Entscheid des ASTRA betrifft auch die Fahrlehrer. Auch diese dürfen ab dem 11. Mai 2020 wieder Fahrschüler unterrichten.
Einschränkungen im praktischen Bereich
Die gebotenen Vorsichtsmassnahmen bringen seitens des Strassenverkehrsamts vor allem im praktischen Führerprüfungsbereich leichte Einschränkungen mit sich. So müssen sämtliche praktischen Prüfungen im Fahrschulfahrzeug absolviert werden. Entsprechend dürfen nur Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer Prüfungstermine für praktische Führerprüfungen beantragen. Prüfungen mit dem Privatfahrzeug werden derzeit nicht angeboten. Dieser Umstand betrifft vor allem Alterskontrollfahrten.
Theorieprüfungsangebot wird ausgeweitet
Im Bereich der theoretischen Führerprüfungen ist die Anzahl Teilnehmer pro Prüfungssequenz aufgrund der Schutzmassnahmen beschränkt. Aus diesem Grund hat das Strassenverkehrsamt entschieden, nicht nur an zwei, sondern an sämtlichen fünf Wochentagen, sowie an ausgewählten Samstagen Termine anzubieten. Mit dieser Massnahme sollen auch die angestauten beziehungsweise infolge des Lock-Downs stornierten Termine abgebaut werden.
Prüfungen der Kategorie A weiterhin nicht möglich
Weiterhin nicht angeboten werden Motorradprüfungen der Kategorie A. Dies liegt daran, dass der Prüfungsexperte ebenfalls auf dem Motorrad sitzt. Dadurch wird die Abstandsregelung verunmöglicht.