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Der Grundeigentümerin Bachmann Logistik AG, 5742 Kölliken, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:

«Unbefugten ist der Aufenthalt sowie das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Grundstücken LIG Kölliken, Grundstück-Nr.: 1206 und 2611, verboten. Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Zofingen, 29. September 2021
Der Gerichtspräsident»

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.