Zweite öffentliche Auflage der Revision der allgemeinen Nutzungsplanung Buchs
Die Unterlagen für die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung lagen vom 14. Oktober 2021 bis 15. November 2021 ein erstes Mal öffentlich auf. Aufgrund der während der ersten öffentlichen Auflage eingegangenen Einwendungen und der dazu geführten Einigungsverhandlungen beschloss der Gemeinderat am 9. August 2022 Änderungen am Bauzonen- und Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung der ersten Auflage. Diese Änderungen erfordern gemäss 24 Abs. 1 BauG eine zweite öffentliche Auflage der Nutzungsplanung.
Die Entwürfe für den Bauzonen- und Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung mit den markierten Änderungen (gegenüber der ersten Auflage) und Erläuterungen zu diesen Änderungen sowie die Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu diesen Änderungen liegen vom
Freitag, 19. August 2022 bis und mit Montag, 19. September 2022
in der Abteilung Bau, Planung, Umwelt im Gemeindehaus, Mitteldorfstrasse 69, 5033 Buchs AG, auf und können dort während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Gemeinde-Website www.buchs-aargau.ch eingesehen und heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen zu den Änderungen der Nutzungsplanung (gegenüber dem Auflagedossier der ersten öffentlichen Auflage vom 14. Oktober 2021 bis 15. November 2021) einreichen. Organisationen gemäss 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen einzureichen.
Die Einwendungen zu den Änderungen gegenüber der ersten Auflage sind schriftlich beim Gemeinderat, Mitteldorfstrasse 69, Postfach 95, 5033 Buchs AG, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, welche nicht die Änderungen betreffen, kann nicht eingetreten werden.