Öffentliche Auflage mit Mitwirkungsverfahren:
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf des Gestaltungsplans Hubel gem ss 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren nach 3 BauG durchgeführt.
Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan liegen vom
24. Juni bis 25. Juli 2022
während den ordentlichen Bürozeiten der Gemeindeverwaltung Schöftland zur Einsichtnahme auf.
Hinweise und Vorschläge zum Entwurf der Gestaltungsplanunterlagen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen ( 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich dem Gemeinderat Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Schöftland, 20. Juni 2022
Im Auftrag und im Namen des Gemeinderates
Gemeindekanzlei Schöftland