Friedhof Kirchberg
Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1997, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2023 geräumt und entfernt werden.
Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 16. Dezember 2022 bei Herrn Kari Deiss, Leiter Werkhof, Telefon 079 475 45 64.
Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönlicheMitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.
Gemeinderäte Biberstein und Küttigen