Publikation Beitragsplan
Verfügende Behörde: Gemeinderat Teufenthal, Kirchweg 1,
5723 Teufenthal
Beitragsplan: Erschliessung «Chrüzmatt/Feldmatte»
Lage/Parzellen: Wynentalstrasse, Schmittengasse 14, 15, 19, 20, 21, 507, 517, 526, 633, 689, 690, 973, 980, 1006, 1033, 1034
Öffentliche Auflage: 17. Juni 2022 bis 18. Juli 2022
Auflageort: Gemeindekanzlei Teufenthal
Rechtsmittelbelehrung
- Gegen Beitragspläne kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Teufenthal Einsprache erhoben werden (§ 35 Abs. 2 BauG). Dessen Entscheid kann mittels Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
- Die Einsprache/Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
- a) anzugeben, wie die Beschwerdeinstanz entscheiden soll, und
- b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
- Auf eine Einsprache/Beschwerde, welche den Anforderungen gem. den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
- Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen.
- Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Einer allfälligen Einsprache wird vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen (§ 18 Abs. 3 Strassenreglement).
Gemeinderat Teufenthal