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Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren liegen, gestützt auf§3desBaugesetzes des Kantons Aargau (BauG), die Entwürfe der überarbeiteten Unterlagen zur Revision der Nutzungsplanung Biberstein zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens öffentlich auf. Die Unterlagen können vom 19. November bis zum20. Dezember 2021 während den ordentlichen Bürostunden im Gemeindehaus Biberstein, Foyer 1. Stock, eingesehen werden.

Die Unterlagen sind ab dem 19. November 2021 auch auf der Gemeindehomepage www.biberstein.ch einsehbar.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat, 5023 Biberstein, eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beimMitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungen gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr undUmwelt zu einem späteren Zeitpunkt.

Biberstein, 15. November 2021
Gemeinderat