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Im Zusammenhangmit der Sanierung des Herzogplatzes wird die bestehende Bushaltestelle gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) angepasst, damit sie für Menschen mit Behinderung selbständig und spontan nutzbar ist.

Das Projekt liegt gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen bis am 8. August 2022 öffentlich auf. Die Unterlagen können in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt Aarau heruntergeladen werden (www.aarau.ch > Home > Leben > Bauen Auflage Projektauflagen kommunal) oder auf Voranmeldung im Stadtbüro Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau eingesehen werden (Kontakt für Terminvereinbarung: Stadt Aarau, Stadtbauamt, Sektion Tiefbau, Herr Rolf Pfyl, Mail: rolf.pfyl@aarau.ch, Telefon 062 836 05 32).

Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.