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Regierungsrat gibt 150 Millionen Franken für Wirtschaft frei

Der Regierungsrat plant, die unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leidende Aargauer Wirtschaft, mit 300 Millionen Franken zu unterstützen. In einer ersten Phase werden davon 150 Millionen Franken eingesetzt.

Das kantonale Massnahmenpaket ergänzt und verstärkt die auch im Aargau angelaufene Bundeshilfe. Dafür sind Kantonsgelder in der Höhe von insgesamt 300 Millionen Franken vorgesehen. «Für die erste Phase planen wir mit 150 Millionen Franken», erklärt Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth.

Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen
Das kantonale Massnahmenpaket umfasst drei Hauptmassnahmen: Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall- Leistungen. Die Regelungen sind in einer Sonderverordnung des Regierungsrats enthalten.

Sofortzahlungen sind für Selbstständigerwerbende und Mikrounternehmen mit bis maximal zehn Mitarbeitenden (Umsatzerlös bis eine Million Franken) vorgesehen, die aufgrund ihrer Betriebsgrösse nur begrenzt Bundesmittel in Anspruch nehmen können. Sie können bis Ende Juni 2020 nicht rückzahlbare Sofortzahlungen (à-fonds-perdu- Beiträge) bis maximal 10’000 Franken beantragen. Sofortzahlungen können dann ausgerichtet werden, wenn sie erforderlich und ausreichend sind, um die wirtschaftliche Durchhaltefähigkeit des Empfängers in den nächsten drei Monaten sicherzustellen.

Mit den Kreditausfallgarantien werden kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) unterstützt, um ihre Situation über die Bundesbürgschaften hinaus zu verbessern. Sie können bis Ende September 2020 zusätzliche, vom Kanton zu 85 Prozent abgesicherte Kredite beantragen. Diese dürfen maximal 10 Prozent des jährlichen Umsatzerlöses beziehungsweise minimal 50’000 und maximal 500’000 Franken betragen.

Härtefall-Leistungen können für jene Unternehmen geprüft werden, für die eine Sofortzahlung oder eine KMUKreditausfallgarantie nicht ausreichend ist. Als Härtefall-Leistungen sind vom Kanton abgesicherte Kredite bis maximal eine Million Franken oder à-fonds-perdu-Beiträge bis maximal 20’000 Franken vorgesehen. Gesuche für Härtefall-Leistungen können bis Ende September 2020 eingereicht werden.

Anträge sind elektronisch über eine kantonale Web-Plattform einzureichen (www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen).

23 Millionen für Aargauer Kultur
Besonders stark von den Folgen der Coronavirus- Pandemie betroffen sind auch Kulturinstitutionen und Kulturschaffende. Der Kanton Aargau beteiligt sich über die 300 Millionen Franken Wirtschaftsunterstützung hinaus mit rund neun Millionen Franken (50-Prozent- Anteil) am Hilfsprogramm des Bundes für Ausfallentschädigungen; weiter stellt der Bund sechs Millionen Franken für Soforthilfe für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmungen zur Verfügung. Somit stehen für die Aargauer Kultur insgesamt rund 23 Millionen Franken zur Verfügung.

Fünf Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds
In Ergänzung dazu hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit von fünf Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds gesprochen: Für à-fonds- perdu-Beiträge an Organisationen und Personen aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Jugend, Bildung und weitere gemeinnützige Bereiche.

«Die Gelder aus dem Swisslos-Fonds sollen dazu beitragen, dass auch gemeinnützige Organisationen, die bei den bisherigen Massnahmen keinen Anspruch auf Finanzhilfen haben, nicht aussen vor bleiben müssen. Denn auch sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft», so Regierungsrat Alex Hürzeler. Das entsprechende Gesuchsportal steht unter www.bundeshilfe.swisslos-aargau.ch zur Verfügung.