Gestützt auf § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) liegen die Entwürfe zur Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung mit den entsprechenden Erläuterungen (Planungsbericht nach Art. 47 RPV) vom 3. Juni bis 4. Juli 2022 auf der Bauverwaltung öffentlich auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Entwürfe können ebenso über die Website der Gemeinde Suhr eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Suhr eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Suhr, 2. Juni 2022 Gemeinderat Suhr