Vor einigen Tagen wurden die letzten Bodenmarkierungen in den Wohngebieten aufgrund der geltenden Tempo-30-Zone erstellt. Die Arbeiten sind somit vollständig abgeschlossen. Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist vermehrt mit Geschwindigkeitskontrollen, auch und insbesondere in den Wohngebieten, zu rechnen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Temporeduktion auf 30 km/h innerhalb der Wohnzone seit der Beschilderung rechtskräftig ist. Die Tempobeschränkung gilt für alle Verkehrsteilnehmenden nach der Signalisation ab den Abzweigungen von der Hauptstrasse bis zur signalisierten Aufhebung von Tempo 30 sowie in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Ausgenommen sind die Kantonsstrasse sowie alle Strassen und Wege ausserhalb der Wohnzone. Innerhalb des Bereiches von Tempo 30 gilt ausnahmslos der Rechtsvortritt.
Gemeinderat Muhen