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Gemeinde Gränichen, Kröttligasse (ganze Länge), Strassen-Parz. Nr. 1372 und 1220 in beide Richtungen Verbot für Lastwagen (Signal 2.07 SSV) und Zusatzschild Zubringerdienst gestattet gemäss Art. 63 SSV.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt und Landanzeiger vom 7. Oktober 2022 bis 7. November 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gränichen, 6. Oktober 2022
Gemeinderat Gränichen