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Gemeinde Gränichen, Kröttligasse (ganze Länge) Strassen-Parz. Nr. 1372 und Nr. 1220 in beide Richtungen «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (Signal 2.13 SSV) und Zusatzschild «Zubringerdienst gestattet» gemäss Art. 63 SSV.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt und Landanzeiger vom 5. November 2021 bis 6. Dezember 2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gränichen, 4. November 2021
Gemeinderat Gränichen