Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Buchs, Parkplätze Industriestrasse 1–5
Revokation der bestehenden Signalisation
Die bestehenden markierten Parkfelder werden neu in weisser Farbe markiert und fallen unter das Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen (Parkierungsreglement) der Gemeinde Buchs vom 1. Januar 2019.
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 9. Juni 2022 beim Gemeinderat Buchs einzureichen (Ablauf der Einsprachefrist: 11. Juli 2022). Die Einsprache hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Buchs, 7. Juni 2022
Gemeinderat