Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021
- Genehmigung der Jahresrechnung 2021
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021
- Genehmigung der Jahresrechnung 2021
- Genehmigung der Kreditabrechnung «Sanierung Rebhalde Süd und Ersatz Wasserleitung Musrainweg Süd»
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 285 000.– für die Erneuerung der öffentlichen Wasser- und Werkleitungen im Blumenweg
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 233 000.– für die Realisierung eines Netzverbundes zwischen den Wasserversorgungen Muhen-Hirschthal-Schöftland
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
7.1 Luli Blerim
7.2 Wijayasekar Sweendh Dharshan
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 7), unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im «Landanzeiger» ergriffen werden. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 18. Juli 2022
Hirschthal, 13. Juni 2022
Gemeinderat