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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.


Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2022

  1. Protokoll
  2. Kanalisationssanierungen. Verpflichtungskredit; Genehmigung
  3. Strassensanierungen. Verpflichtungskredit; Genehmigung
  4. Erschliessung Höhenweg. Verpflichtungskredit; Rückweisung
  5. Revitalisierung Gänstelbach. Verpflichtungskredit; Ablehnung
  6. Landverkauf Parzelle 470, Lochweg; Genehmigung
  7. Gesamtrevision Nutzungsplanung. Kreditabrechnung; Genehmigung
  8. Musikschulreglement und Personalreglement der Musikschule; Genehmigung
  9. Stellenplan. Überarbeitung; Genehmigung
  10. Budget 2023 und Festsetzung des Steuerfusses; Genehmigung


Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2022

  1. Protokoll
  2. Wahl Ersatzstimmenzähler für den Rest der Amtsperiode 2022/25
  3. Einbürgerung von Samuel Brunner
  4. Budget 2023


Sämtlichen Traktanden wurde die Zustimmung erteilt.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung, mit Ausnahme der Einbürgerung, unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Wer gegen einen Beschluss das Referendum ergreifen will, kann auf der Gemeindekanzlei eine Musterunterschriftenliste unentgeltlich beziehen.

Der Beschluss über die Einbürgerungen ist definitiv und untersteht nicht dem Referendum.

Ablauf Referendumsfrist:
3. Januar 2023

Gränichen, 1. Dezember 2022
Der Gemeinderat