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Die Bevölkerung wird gebeten, Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn diese die bevorstehenden Winterdienstarbeiten (Schneeräumungen, Salzen usw.) behindern könnten. Das Deponieren und Verstossen von Schnee aus privaten Zufahrten und Hausvorplätzen auf öffentliche Trottoirs (Gehwege) und Strassen (Fahrbahnen) ist nicht gestattet.

Im Weiteren machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Winterdienst auf Privatstrassen, die nicht im Gemeingebrauch stehen (öffentliches Wegrecht, Benützung durch die Kehrichtabfuhr), von den Eigentümern respektive den Benützern auf eigene Kosten zu organisieren ist.

Insbesondere ist in Baustellenbereichen mit einem eingeschränkten Winterdienst zu rechnen und daher zu vermehrter Aufmerksamkeit aufgeboten.

Wir sind bestrebt, einen reibungslosen Winterdienst anzubieten und hoffen auf möglichst geringfügige Unannehmlichkeiten.

Bauverwaltung