Bäume und Sträucher, die in das Strassengebiet ragen, behindern den Verkehr und die Fussgänger. Zudem erschweren sie den Einsatz der Strassenwischmaschine. Besonders gefährlich sind die Grünanlagen, die die Verkehrsübersicht bei Strasseneinmündungen einengen. In diesem Bereich sind lebende Hecken auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden. Bäume, deren Kronen in Strassen und Wege ragen, sind auf 4.50 Meter aufzuasten. Es muss auch darauf geachtet werden, dass Strassenbeleuchtungskörper und Verkehrssignale nicht verdeckt sind. Die Sicherungskästen müssen von allfälligem Strauchmaterial freigeschnitten werden. Ebenso müssen die Hausnummern stets gut sichtbar sein.
Der Gemeinderat ersucht die Liegenschaftseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden. Dabei ist bei den Hecken auf allenfalls noch vorhandene Vogelnester (Brutzeit) Rücksicht zu nehmen.
Der Gemeinderat