Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an Strassen und Wegen stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis 31. Oktober 2022 zurückzuschneiden.
In das Lichtraumprofil ragende Pflanzen müssen bei Strassen bis auf eine Höhe von 4,50 m und bei Gehwegen bis auf 2,50 m (Unterhaltsfahrzeuge) aufgeastet werden.
In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m gewährleistet sein. Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.
Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Schöftland (§ 8) kann nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der dafür verantwortlichen Grundeigentümer oder Mieter erfolgen. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Schöftland, 2. September 2022
Gemeinderat